Zinsrisikomeldung
Erhebungen
ZIR_U, ZIR_K
Formulare
ZIRx_xxx
Erhebungsgegenstand
Angaben zu den Zinsrisiken im Bankenbuch beruhend auf der Erfassung aller wesentlichen Zahlungsströme nach Zinsneufestsetzung sowie wesentlichen Ertragswerten (gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/02 Zinsrisiken – Banken und FINMA-Rundschreiben 2016/01 Offenlegung - Banken)
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) mit wesentlichen Zinsrisiken ausserhalb des Handelsbuchs. Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.
Konsolidierter Basis:
Finanzgruppen nach dem Bankengesetz sowie Finanzgruppen nach dem Finanzinstitutsgesetz mit wesentlichen Zinsrisiken ausserhalb des Handelsbuchs.
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) mit wesentlichen Zinsrisiken ausserhalb des Handelsbuchs. Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.
Konsolidierter Basis:
Finanzgruppen nach dem Bankengesetz sowie Finanzgruppen nach dem Finanzinstitutsgesetz mit wesentlichen Zinsrisiken ausserhalb des Handelsbuchs.
Erhebungsstufe
ZIR_U: Unternehmung;
ZIR_K: Konzern
ZIR_K: Konzern
Periodizität
ZIR_U: quartalsweise;
ZIR_K: halbjährlich
ZIR_K: halbjährlich
Einreichefrist
45 Tage
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA