Erhebungsmittel

Berichterstattung zu den erweiterten Beobachtungskennzahlen (LMT)

Erhebungen
LMT_G (FINMA Aufsichtskategorie 1 und 2)
LMT_GO (FINMA Aufsichtskategorie 3 bis 5)
Formulare
LMTxxx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Erweiterte Beobachtungskennzahlen
Art
Vollerhebung
Auskunftspflicht
Berichterstattung auf Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) sowie kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser.

Berichterstattung auf konsolidierter Basis:
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Bankengesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Finanzinstitutsgesetz mit einem zugehörigen kontoführenden Wertpapierhaus, sofern sie der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen.
Erhebungsstufe
Finanzgruppe oder Einzelinstitut
Höchste Aggregationsstufe (konsolidierte Stufe der Finanzgruppe, ansonsten Einzelinstitut)
Periodizität
LMT_G: monatlich
LMT_GO: quartalsweise
Einreichefrist
LMT_G: 30 Tage
LMT_GO: 60 Tage
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Die Erhebungsformulare, die bei der Datenlieferung zur Anwendung gelangen, stehen lediglich auf Englisch zur Verfügung. Um auf sie zugreifen zu können, wechseln Sie bitte über die Spracheinstellung auf die englische Webseite.