Eigenmittelnachweis zu Basel III (gültig bis 31.12.2024)

BASEL3
Erhebungen

P_Basel3, C_Basel3

Formulare

P_xxx, C_xxx (nur in Englisch verfügbar)

Erhebungsgegenstand
  • Anrechenbare und erforderliche eigene Mittel
  • Kreditrisiken
  • Marktrisiken
  • Operationelle Risiken
  • Nicht abgewickelte Transaktionen
Art

Teilerhebung

Auskunftspflicht

Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.

Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.

Erhebungsstufe

P_Basel3: Unternehmung;
C_Basel3: Konzern

Periodizität

P_Basel3: vierteljährlich;
C_Basel3: halbjährlich

Einreichefrist

6 Wochen

Mitwirkende

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Modelltyp

koordinatenbasiert

Lieferformate

XLSX, XML

Besondere Bestimmungen

Der Bundesrat hat am 26.06.2024 das Inkrafttreten der revidierten Eigenmittelanforderungen von Basel III final per 01.01.2025 bestätigt und damit auch den 31.03.2025 als ersten Meldestichtag. Damit werden die bisherigen Erhebungen zum Eigenmittelnachweis nach Basel III abgelöst. Die Erhebungen zum Eigenmittelnachweis nach Basel III final werden neu durch die FINMA durchgeführt. Detaillierte Informationen zum Meldewesen der FINMA finden Sie auf der Webseite der FINMA.

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