Reporting zur Risikoverteilung (LER, Einreichung bei der SNB bis 31.12.2025)

LERX
Erhebungen

LER_U, LER_K, LER20_U, LER20_K

Formulare

LERxx, LER20xx (nur in Englisch verfügbar)

Erhebungsgegenstand

Daten entsprechend den Risikoverteilungsvorschriften (ERV) und FINMA-RS 19/1 "Risikoverteilung – Banken"

Art

LER_U, LER20_U: Vollerhebung; 
LER_K, LER20_K: Teilerhebung

Auskunftspflicht

Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.

Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Risikoverteilungsvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.

Erhebungsstufe

LER_U, LER20_U: Unternehmung; 
LER_K, LER20_K: Konzern

Periodizität

LER_U: vierteljährlich; 
LER_K: halbjährlich; 
LER20_U, LER20_K: jährlich

Einreichefrist

6 Wochen

Mitwirkende

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Modelltyp

fachlichbasiert

Lieferformate

XLSX, XML

Besondere Bestimmungen

Der Bundesrat hat am 26.06.2024 das Inkrafttreten der revidierten Eigenmittelverordnung (ERV) per 01.01.2025 bestätigt. Gemäss Art. 100 Abs. 2 ERV sind die Meldungen von Klumpenrisiken und anderen grossen Kreditrisiken neu der FINMA zuzustellen (erstmals per Stichtag 31.03.2026). Detaillierte Informationen zum Meldewesen der FINMA finden Sie auf der Webseite der FINMA.

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