Reporting zur Risikoverteilung (LER, Einreichung bei der SNB bis 31.12.2025)
Erhebungen
LER_U, LER_K, LER20_U, LER20_K
Formulare
LERxx, LER20xx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Daten entsprechend den Risikoverteilungsvorschriften (ERV) und FINMA-RS 19/1 "Risikoverteilung – Banken"
Art
LER_U, LER20_U: Vollerhebung;
LER_K, LER20_K: Teilerhebung
Auskunftspflicht
Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.
Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Risikoverteilungsvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.
Erhebungsstufe
LER_U, LER20_U: Unternehmung;
LER_K, LER20_K: Konzern
Periodizität
LER_U: vierteljährlich;
LER_K: halbjährlich;
LER20_U, LER20_K: jährlich
Einreichefrist
6 Wochen
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Modelltyp
fachlichbasiert
Lieferformate
XLSX, XML
Besondere Bestimmungen
Der Bundesrat hat am 26.06.2024 das Inkrafttreten der revidierten Eigenmittelverordnung (ERV) per 01.01.2025 bestätigt. Gemäss Art. 100 Abs. 2 ERV sind die Meldungen von Klumpenrisiken und anderen grossen Kreditrisiken neu der FINMA zuzustellen (erstmals per Stichtag 31.03.2026). Detaillierte Informationen zum Meldewesen der FINMA finden Sie auf der Webseite der FINMA.