Eigenmittelnachweis zu Basel III
Erhebungen
P_Basel3, C_Basel3
Formulare
P_xxx, C_xxx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
- Anrechenbare und erforderliche eigene Mittel;
- Kreditrisiken;
- Marktrisiken;
- Operationelle Risiken;
- Nicht abgewickelte Transaktionen;
- Kreditrisiken;
- Marktrisiken;
- Operationelle Risiken;
- Nicht abgewickelte Transaktionen;
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.
Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.
Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.
Erhebungsstufe
P_Basel3 -> Unternehmung;
C_Basel3 -> Konzern
C_Basel3 -> Konzern
Periodizität
P_Basel3 -> vierteljährlich;
C_Basel3 -> halbjährlich
C_Basel3 -> halbjährlich
Einreichefrist
6 Wochen
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Die Erhebungsformulare, die bei der Datenlieferung zur Anwendung gelangen, stehen lediglich auf Englisch zur Verfügung. Um auf sie zugreifen zu können, wechseln Sie bitte über die Spracheinstellung auf die englische Webseite. Hier finden Sie nur die Erläuterungen in deutscher Sprache.