Erhebungsmittel

Ausführliche Jahresendstatistik

Erhebungen
JAHR_B, JAHR_U, JAHR_UL, JAHR_UEA, JAHR_UEB, JAHR_K, JAHR_KEA
Formulare
Jxxx
Erhebungsgegenstand
Erhoben werden Bilanzpositionen und Ausserbilanzgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften des Bundesrates und der FINMA über die Rechnungslegung der Banken:
- Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland
- Erfolgsrechnung und ergänzende Angaben
- länderweise Gliederung der Aktiven und Passiven und der Treuhandgeschäfte
- Erfassung der bilanzierten monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Repogeschäften sowie aus Barhinterlagen zur Sicherung von Leih- und übrigen Geschäften
Art
Vollerhebung: JAHR_U
Teilerhebung: JAHR_B, JAHR_UL, JAHR_UEA, JAHR_UEB, JAHR_K, JAHR_KEA
Auskunftspflicht
JAHR_B: Banken mit Filialen im Ausland
JAHR_U: Alle Banken
JAHR_UL: Banken, welche die Eurodevisenstatistik einreichen müssen
JAHR_UEA: Alle Banken, ohne Privatbankiers, ohne Institute mit besonderem Geschäftskreis
JAHR_UEB: Alle Banken, ohne Privatbankiers, ohne Institute mit besonderem Geschäftskreis, ohne Filialen ausländischer Banken
JAHR_K: Finanzgruppen mit mindestens einer Bank, die das Aufsichtsreporting der FINMA auf konsolidierter Basis einreichen müssen
JAHR_KEA: Finanzgruppen mit mindestens einer Bank, die das Aufsichtsreporting der FINMA auf konsolidierter Basis einreichen müssen, ohne Privatbankiers, ohne Institute mit besonderem Geschäftskreis
Banken aus dem Fürstentum Liechtenstein sind im Rahmen der Ausführlichen Jahresendstatistik nicht meldepflichtig.
Die Auskunftspflichtigen werden von der Nationalbank zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen.
Erhebungsstufe
Unternehmung: JAHR_U, JAHR_UEA, JAHR_UEB, JAHR_UL
Bankstelle: JAHR_B
Konzern: JAHR_K, JAHR_KEA
Periodizität
Jährlich
Einreichefrist
31. März
Banken mit unterjährigem Geschäftsabschluss reichen die Meldung bis zum 31. März des Folgejahres ein.