Erhebungsmittel

Ausführliche Monatsbilanz

Erhebungen
MONA_U, MONA_B, MONA_US
Formulare
Mxxx
Erhebungsgegenstand
Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften des Bundesrates und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA über die Rechnungslegung der Banken:
- Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, EURO, YEN) und nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland
- Erfassung der bilanzierten monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Repogeschäften sowie aus Barhinterlagen zur Sicherung von Leih- und übrigen Geschäften
- Erfassung der inländischen Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte (Alle Währungen und Schweizer Franken) vor Gewinnverwendung, gegliedert nach Wirtschaftssektoren
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Banken, deren Total aus Bilanzsumme und Treuhandgeschäften 500 Millionen Franken übersteigt;
Gliederung nach Wirtschaftssektoren: Banken, deren Inlandaktiven 1.5 Milliarden Franken übersteigen
Die Auskunftspflichtigen werden von der Nationalbank zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen.
Erhebungsstufe
MONA_U: Unternehmung
MONA_B: Bankstelle
MONA_US: Unternehmung
Periodizität
Monatlich
Einreichefrist
17 Tage
Besondere Bestimmungen
MONA_U, MONA_B: Banken im Fürstentum Liechtenstein sind unabhängig vom Erreichen der oben genannten Schwellenwerte auskunftspflichtig
MONA_US: Banken im Fürstentum Liechtenstein sind nicht auskunftspflichtig

Aktuelle Erhebungs-Releases

Ausführliche Monatsbilanz, Bankstelle (MONA_B)

Ausführliche Monatsbilanz, Unternehmung (MONA_U)

Sektorale Gliederung der Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte (MONA_US)