Erhebungsmittel

Reporting zur Risikoverteilung (LER)

Erhebungen
LER_U, LER_K, LER20_U, LER20_K
Formulare
LERxx, LER20xx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Daten entsprechend den Risikoverteilungsvorschriften (ERV) und FINMA-Rs 19/1 "Risikoverteilung – Banken"
Art
LER_U, LER20_U -> Vollerhebung
LER_K, LER20_K -> Teilerhebung
Auskunftspflicht
Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1). Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser sind befreit.

Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen und -konglomerate nach dem Bankengesetz sowie dem Finanzinstitutsgesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen und in diesem Rahmen zur Einhaltung der Risikoverteilungsvorschriften auf konsolidierter Basis verpflichtet sind.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen nach Art. 11 Eigenmittelverordnung (SR 952.03), sofern sie nicht von der FINMA von dieser Pflicht befreit wurden.
Erhebungsstufe
LER_U, LER20_U -> Unternehmung
LER_K, LER20_K -> Konzern
Periodizität
LER_U -> vierteljährlich
LER_K -> halbjährlich
LER20_U, LER20_K -> jährlich
Einreichefrist
6 Wochen
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Die Erhebungsformulare, die bei der Datenlieferung zur Anwendung gelangen, stehen lediglich auf Englisch zur Verfügung. Um auf sie zugreifen zu können, wechseln Sie bitte über die Spracheinstellung auf die englische Webseite. Hier finden Sie nur die Erläuterungen in deutscher Sprache.

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