Berichterstattung zur Finanzierungsquote (NSFR)
Erhebungen
NSFR_GM, NSFR_GQ, NSFR_GS, NSFR_PM, NSFR_PQ, NSFR_PS
Formulare
NSFR_Gxx, NSFR_Pxx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Finanzierungsquote (NSFR)
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Berichterstattung auf Einzelinstitutsbasis:
Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Kontoführende Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) sowie kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser.
Teilnehmer des seit 1. Januar 2020 geltenden definitiven Kleinbankenregimes sind befreit.
Berichterstattung auf konsolidierter Basis:
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Bankengesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Finanzinstitutsgesetz mit einem zugehörigen kontoführenden Wertpapierhaus, sofern sie der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen.
Teilnehmer des seit 1. Januar 2020 geltenden definitiven Kleinbankenregimes sind befreit.
Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Kontoführende Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) sowie kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser.
Teilnehmer des seit 1. Januar 2020 geltenden definitiven Kleinbankenregimes sind befreit.
Berichterstattung auf konsolidierter Basis:
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Bankengesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Finanzinstitutsgesetz mit einem zugehörigen kontoführenden Wertpapierhaus, sofern sie der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen.
Teilnehmer des seit 1. Januar 2020 geltenden definitiven Kleinbankenregimes sind befreit.
Erhebungsstufe
Finanzgruppe und/oder Einzelinstitut
Periodizität
NSFR_PM/GM: monatlich (FINMA-Aufsichtskategorie 1 und 2)
NSFR_PQ/GQ: quartalsweise (FINMA-Aufsichtskategorie 3)
NSFR_PS/GS: halbjährlich Juni/Dezember (FINMA-Aufsichtskategorie 4 und 5)
NSFR_PQ/GQ: quartalsweise (FINMA-Aufsichtskategorie 3)
NSFR_PS/GS: halbjährlich Juni/Dezember (FINMA-Aufsichtskategorie 4 und 5)
Einreichefrist
NSFR_PM/GM: 30 Tage (FINMA-Aufsichtskategorie 1 und 2)
NSFR_PQ/GQ: 60 Tage (FINMA-Aufsichtskategorie 3)
NSFR_PS/GS: 60 Tage (FINMA-Aufsichtskategorie 4 und 5)
NSFR_PQ/GQ: 60 Tage (FINMA-Aufsichtskategorie 3)
NSFR_PS/GS: 60 Tage (FINMA-Aufsichtskategorie 4 und 5)
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Die Erhebungsformulare, die bei der Datenlieferung zur Anwendung gelangen, stehen lediglich auf Englisch zur Verfügung. Um auf sie zugreifen zu können, wechseln Sie bitte über die Spracheinstellung auf die englische Webseite.