Eurodevisenstatistik (BIS Locational Banking Statistics)
Erhebungen
EURO2
Formulare
EUXX
Erhebungsgegenstand
Länderweise Gliederung der Aktiv- und Passivpositionen sowie der Treuhandgeschäfte; Gliederung nach Sektoren, Währungen und Restlaufzeiten. Die Erhebung folgt den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Meldepflichtig sind Banken in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, deren Summe aus den Aktiven und Treuhandaktiven gegenüber dem Ausland oder deren Summe aus den Passiven und Treuhandpassiven gegenüber dem Ausland 1 Milliarde Franken übersteigt.
Die Auskunftspflichtigen werden von der Nationalbank zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen.
Die Auskunftspflichtigen werden von der Nationalbank zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen.
Erhebungsstufe
Bankstelle. Diese umfasst alle Geschäftsstellen der Banken im Inland. Zum Inland gehören die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.
Periodizität
Quartalsweise
Einreichefrist
25 Tage
Mitwirkende
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich