Berichterstattung zur kurzfristigen Liquiditätsquote (LCR)
Erhebungen
LCR_G, LCR_P (FINMA Aufsichtskategorie 1 bis 3)
LCR_GO, LCR_PO (FINMA Aufsichtskategorie 4 und 5)
LCR_POF (Zweigniederlassungen ausländischer Banken und kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser)
LCR_GO, LCR_PO (FINMA Aufsichtskategorie 4 und 5)
LCR_POF (Zweigniederlassungen ausländischer Banken und kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser)
Formulare
LCR_Gxx, LCR_Pxx. LCR_GOxx, LCR_POxx. LCR_POFx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Kurzfristige Liquiditätsquote (LCR)
Art
Vollerhebung
Auskunftspflicht
Berichterstattung auf Einzelinstitutsbasis:
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) sowie kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser.
Berichterstattung auf konsolidierter Basis:
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Bankengesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Finanzinstitutsgesetz mit einem zugehörigen kontoführenden Wertpapierhaus, sofern sie der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen.
Alle Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) sowie Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Alle kontoführenden Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1) sowie kontoführende Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser.
Berichterstattung auf konsolidierter Basis:
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Bankengesetz, die der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gemäss Finanzinstitutsgesetz mit einem zugehörigen kontoführenden Wertpapierhaus, sofern sie der Gruppen-/Konglomeratsaufsicht der FINMA unterstehen.
Ebenfalls meldepflichtig sind untergeordnete Finanzgruppen.
Erhebungsstufe
Finanzgruppe und Einzelinstitut
Periodizität
Monatlich
Einreichefrist
20 Tage (15 Tage für systemrelevante Banken)
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Die Erhebungsformulare, die bei der Datenlieferung zur Anwendung gelangen, stehen lediglich auf Englisch zur Verfügung. Um auf sie zugreifen zu können, wechseln Sie bitte über die Spracheinstellung auf die englische Webseite.