Erhebungsmittel

Eigenmittelnachweis nach Art. 47a ff. ERV

Erhebungen
PSBR_CA, CSBR_CA
Formulare
PSBR_CAL, CSBR_CAL (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
Anrechenbare und erforderliche eigene Mittel
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Einzelinstitutsbasis:
Banken nach dem Bankengesetz (SR 952.0) und Wertpapierhäuser nach dem Finanzinstitutsgesetz (SR 954.1), die für die Vereinfachungen nach Art. 47a ff. Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) zugelassen sind.

Konsolidierte Basis:
Finanzgruppen nach dem Bankengesetz und nach dem Finanzinstitutsgesetz, die für die Vereinfachungen nach Art. 47a ff. ERV zugelassen sind.
Erhebungsstufe
PSBR_CA => Unternehmung
CSBR_CA => Konzern
Periodizität
PSBR_CA => vierteljährlich
CSBR_CA => halbjährlich
Einreichefrist
6 Wochen
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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