Erhebungsmittel

Basel III – Systemrelevante Banken (SIB) (gültig bis 31.12.2024)

Erhebungen
PSIB_Basel3, CSIB_Basel3
Formulare
PSIB_xxx, CSIB_xxx (nur in Englisch verfügbar)
Erhebungsgegenstand
- Anrechenbare und erforderliche eigene Mittel sowie zusätzliche verlustabsorbierende Mittel
- Kreditrisiken
- Nicht gegenparteibezogene Risiken
- Marktrisiken
- Operationelle Risiken
- Leverage Ratio
Art
Teilerhebung
Auskunftspflicht
Banken und Finanzgruppen, die systemrelevant im Sinn von Art. 7 und 8 BankG sind
Erhebungsstufe
PSIB_Basel3 -> Unternehmung
CSIB_Basel3 -> Konzern
Periodizität
PSIB_Basel3 -> vierteljährlich
CSIB_Basel3 -> halbjährlich
Einreichefrist
6 Wochen
Mitwirkende
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Besondere Bestimmungen
Der Bundesrat hat am 26.06.2024 das Inkrafttreten der revidierten Eigenmittelanforderungen von Basel III final per 01.01.2025 bestätigt und damit auch den 31.03.2025 als ersten Meldestichtag. Damit werden die bisherigen Erhebungen zum Eigenmittelnachweis nach Basel III abgelöst. Die Erhebungen zum Eigenmittelnachweis nach Basel III final werden neu durch die FINMA durchgeführt. Detaillierte Informationen zum Meldewesen der FINMA finden Sie auf der Webseite der FINMA.